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Der Bundesgerichtshof hat in der Frage, ob die Gaspreise an den Ölpreis gebunden werden können, für die Verbraucher entschieden. So sind Vertragsklauseln der Versorger, die eine Ölpreisbindung enthielten, unwirksam. Geklagt hatten Kunden der RheinEnergie und Stadtwerke Drerich, sowie der Bund der Energieverbraucher.




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